Das Gemeinsame Versandverfahren ist ein multilaterales Zollverfahren, das die Beförderung von Waren unter Zollaufsicht zwischen den Vertragsparteien ermöglicht, ohne an jeder Grenze eine separate Zollanmeldung zu stellen.
Quelle: EU TAXUD (taxation-customs.ec.europa.eu): Common/Union Transit (Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren); BAZG (bazg.admin.ch): NCTS – gemeinsames Versandverfahren (gVV), Richtlinie R-14-01. Stand: Juni 2026.
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