Zum Inhalt springen

Beauftragung Transportdienstleister

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/transportdienstleister-55824
Die vertraglich vereinbarte Beauftragung eines Transportdienstleisters umfasst das Mandat, Güter oder Waren im Rahmen eines definierten Serviceumfangs zu transportieren. Sie beinhaltet die Auswahl des Dienstleisters, den Abschluss eines Transportvertrags, die Transportplanung sowie das Schnittstellen- und Qualitätsmanagement zwischen Auftraggeber und Dienstleister.
    Entry Not Found | Frachtportalᵀᴹ