Stellt ein Unternehmen fest, dass eine Sendung zollrechtlich abgefertigt werden muss, erteilt es einem Zollspediteur eine schriftliche Vollmacht â hĂ€ufig als Power of Attorney (PoA) bezeichnet â, die ihn ermĂ€chtigt, im Namen des Auftraggebers Zollanmeldungen einzureichen und die Warenfreigabe zu erwirken.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zollspediteur-74099
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