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Beauftragung Zollspediteur

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zollspediteur-74099
Die Beauftragung eines Zollspediteurs bezeichnet den rechtlichen und vertraglichen Prozess, bei dem ein Unternehmen einen spezialisierten Dienstleister (Zollspediteur) mit der Durchführung von Zollformalitäten und -abwicklungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr beauftragt.
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