Im Unterschied zu einer allgemeinen Gewerbezulassung ist die Bewilligung für Transportdienstleister eine verkehrsspezifische behördliche Genehmigung, ohne die Speditionen, Kurierunternehmen oder Lkw-Betriebe keine Fracht legal befördern dürfen – weder national noch grenzüberschreitend.
Quelle: https://www.bag.bund.de/DE/Der-BAG/Genehmigungen/Genehmigungen_node.html
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