Ein Importeur beantragt eine Zolllager-Bewilligung, ein Logistikdienstleister hält ein AEO-Zertifikat, ein Lagerunternehmen verfügt über eine Bewilligung zur Verwahrung von Nichtgemeinschaftswaren – wer eine solche offizielle Genehmigung einer Zoll- oder Regulierungsbehörde rechtlich innehat und für deren Einhaltung geradestehen muss, wird als Bewilligungsinhaber bezeichnet.
Quelle: https://www.logisticsmanagement.com
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.