Ein Importeur hat eine Bewilligung für ein Zolllagerverfahren beantragt, ein Spediteur hält eine AEO-Zertifizierung, ein Lagerunternehmen verfügt über eine Erlaubnis zur Verwahrung von Nichtgemeinschaftswaren – wer eine solche offizielle Genehmigung einer Zoll- oder Regulierungsbehörde rechtlich besitzt und für deren Einhaltung verantwortlich ist, wird als Bewilligungsinhaber bezeichnet.
Quelle: https://www.logisticsmanagement.com
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