Bezugsschein
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bezugsschein-26909
Ein Bezugsschein ist ein Dokument, das die Erlaubnis zum Bezug beziehungsweise zur Entnahme von Waren oder Materialien aus einem Lager beziehungsweise einer externen Bezugsquelle enthält und dadurch den Warenausgang formalisiert.