Binnenzollamt
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Glossar/glossar_node.html
Ein Binnenzollamt ist ein Zollamt im Landesinneren, das nicht an SeehĂ€fen, FlughĂ€fen oder offiziellen GrenzĂŒbergĂ€ngen liegt. Es ist zustĂ€ndig fĂŒr die zollrechtliche Abfertigung, Verwaltung und Kontrolle von Waren, die ĂŒber Hafen- oder Grenzzollstellen eingefĂŒhrt oder im Transit sind, im Binnenmarkt.