Beim internationalen Warentransport müssen Spediteure die Biowaffen-Konvention (BWK) beachten – ein 1975 in Kraft getretenes multilaterales Völkerrechtsabkommen, das die Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Beschaffung und Weitergabe biologischer Agenzien und Toxine als Waffen verbietet.
Quelle: https://www.un.org/disarmament/wmd/biological/
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