Bussgelder im Bereich der Exportkontrolle entstehen, wenn Unternehmen oder Einzelpersonen gegen Ausfuhrvorschriften verstossen – durch unerlaubte Lieferungen kontrollierter Güter, fehlende Ausfuhrgenehmigungen, fehlerhafte Zollanmeldungen oder Missachtung von Embargos und Sanktionsregimes.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Export_control
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