Bypass-Vereinbarungen für die Zollabfertigung
Quelle: https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/tfa-narrow_e.htm
Bypass-Vereinbarungen für die Zollabfertigung sind formelle Abkommen zwischen Zollbehörden und autorisierten Wirtschaftsbeteiligten, die es bestimmten Sendungen ermöglichen, unter definierten Bedingungen mit reduzierten Kontrollen oder Dokumentationsanforderungen abgefertigt zu werden, um eine schnellere Freigabe der Waren zu gewährleisten.
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