Die Kumulierungsregel unter CAFTA-DR senkt die Schwelle, ab der Bekleidung als Ursprungsware gilt: Durch die Kumulierung können Hersteller Stoffe, Garne und andere Vorprodukte aus allen CAFTA-DR-Mitgliedstaaten beziehen und das fertige KleidungsstĂŒck dennoch als prĂ€ferenzberechtigtes Ursprungserzeugnis anmelden.
Quelle: https://trade.gov/cafta-dr
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