Im Transportablauf von Bekleidungswaren zwischen CAFTA-DR-Mitgliedstaaten greifen spezifische Direktbeförderungsregeln, die eine bevorzugte Zollbehandlung ermöglichen: Wenn KleidungsstĂŒcke in direktem Transit (ohne Umladung in Nicht-CAFTA-DR-LĂ€ndern) versendet werden und die Herkunftsanforderungen des Abkommens erfĂŒllen, kommen reduzierte oder nullprĂ€ferenziellen ZollsĂ€tze zur Anwendung.
Quelle: https://www.trade.gov/cafta-dr
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