Im Rahmen des CAFTA-DR-Abkommens (Freihandelsabkommen zwischen den USA, Zentralamerika und der Dominikanischen Republik) mĂŒssen Bekleidungserzeugnisse einen vordefinierten Mindestanteil ihrer Materialien aus den MitgliedslĂ€ndern beziehen, um von ZollvergĂŒnstigungen zu profitieren.
Quelle: https://www.trade.gov/cafta-dr
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