Hersteller und Exporteure von Elektronikkomponenten in der CAFTA-DR-Region mĂŒssen beim Zolleingang in die USA oder in andere VertragslĂ€nder nachweisen, dass ihre Waren die produktspezifischen Tarifsprung-Anforderungen des Abkommens erfĂŒllen.
Quelle: https://www.trade.gov/CAFTA-DR
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