Im Exportkontrollprozess tritt die Catch-all-Prüfung genau dort in Kraft, wo spezifische Kontrolllisten enden: Sie verpflichtet Exporteure, auch nicht-gelistete Güter auf eine mögliche Verwendung für Massenvernichtungswaffen, konventionelle Rüstung oder andere sicherheitsrelevante Zwecke zu prüfen, sobald konkrete Hinweise auf eine solche Nutzung vorliegen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0821
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