Im CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada gelten fĂŒr Maschinenbauerzeugnisse spezifische Ursprungsanforderungen: Produkte, die als prĂ€ferenzberechtigt klassifiziert sind, dĂŒrfen in ihrer wesentlichen Materialzusammensetzung und Verarbeitung nicht mehr nachtrĂ€glich verĂ€ndert werden, ohne den PrĂ€ferenzbenefit zu verlieren.
Quelle: https://www.canada.ca/en/services/trade/ceta.html
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