Im Verlauf der Zollabfertigung elektrischer Geräte unter dem China-Chile-Freihandelsabkommen müssen Hersteller und Exporteure nachweisen, dass der Anteil an Vormaterialien (Rohstoffe, Komponenten, Halbfabrikate) aus Drittländern eine vertraglich festgelegte Obergrenze nicht überschreitet.
Quelle: https://www.chile.gob.cl/chile/temas-economicos/acuerdos-comerciales/china-chile-fta
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