Im Importprozess unter dem chinesisch-chilenischen Freihandelsabkommen können Bekleidungshersteller den Ursprung ihrer Produkte durch eine Selbstzertifizierung (Liefererklärung des Herstellers) nachweisen, statt auf externe Behördenzertifizierungen zu warten.
Quelle: https://www.wto.org/english/res_e/reser_e/ersd201002_e.htm
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