Im Rahmen des China-Costa Rica Freihandelsabkommens können Bekleidungshersteller die Herkunft ihrer Waren selbst bescheinigen, anstatt dass eine unabhängige Stelle ein Ursprungszeugnis ausstellen muss.
Quelle: https://www.gov.cn/zhengce/2023-01/01/6820870/files/6324006c9c8d4357a7940e49afaeb64c.pdf
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