GegenĂŒber dem China-Neuseeland-Freihandelsabkommen unterscheidet sich die Tarifsprung-Anforderung fĂŒr Kfz-Teile von jener fĂŒr Elektronik oder Textilien: Automobilzulieferer mĂŒssen nachweisen, dass ihre Komponenten entweder in China oder Neuseeland gefertigt oder eine Mindestverarbeitung in mindestens einem Vertragsland durchlaufen haben.
Quelle: https://www.trade.gov.au/china-new-zealand-fta
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