Bei der Einfuhr von Kfz-Teilen aus China in die Schweiz muss der Importeur nachweisen, dass die Ware die Ursprungsbestimmungen des China-Schweiz-Freihandelsabkommens erfĂŒllt, um in den Genuss von ZollvergĂŒnstigungen zu kommen.
Quelle: https://www.ch.ch/en/free-trade-agreements/
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