Beim Import von Bekleidung aus China muss die Schweiz – im Rahmen des Freihandelsabkommens – die Herkunftsangaben und Produktionsprozesse rückverfolgbar machen.
Quelle: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Wirtschaft/Wirtschaftsbeziehungen/Freihandel/Freihandelsabkommen.html
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