China-Schweiz FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.freetradeagreement.com/china-switzerland
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Kfz-Teile im Rahmen des China-Schweiz Freihandelsabkommens besagt, dass die Ursprungsbezeichnung der Teile während des Transports und der Bearbeitung nicht verändert werden darf, um von Zollvergünstigungen zu profitieren.
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