Im Maschinenbau-Handel zwischen China und der Schweiz unter dem FTA verbietet der Nichtveränderungsgrundsatz, dass Waren nach ihrer Ursprungsfeststellung technisch oder substanziell umgearbeitet werden dürfen, ohne ihren präferenziellen Status zu verlieren.
Quelle: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/wirtschaft/handel/freihandel/china.html
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