Ein praktisches Szenario: Ein Sportschuh mit Schweizer Lederschaft und chinesischem Kunststoff-Schaft oder Sohle kann unter dem China-Schweiz-Freihandelsabkommen als Ursprungsprodukt behandelt werden, wenn die Kumulierungsregel erfüllt ist.
Quelle: https://www.eda.admin.ch/deals
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