Im Zollverfahren bei der Einfuhr von Glaswaren aus China muss der Importeur einen Ursprungsnachweis vorlegen, um die im FTA-Abkommen vereinbarten ZollvergĂŒnstigungen in Anspruch zu nehmen.
Quelle: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/wirtschaftspolitik/freihandel/freihandelsabkommen/china.html
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