Im China-Chile-Freihandelsabkommen können Elektronikprodukte unter bestimmten Bedingungen Zollvergünstigungen erhalten, wenn sie in einem Drittland hergestellt werden und dabei festgelegte Ursprungsanforderungen erfüllen – insbesondere Schwellenwerte bei der Wertschöpfung und Verarbeitungsprozesse.
Quelle: https://www.wto.org/english/res_e/publications_e/wto_trade_report_e.htm
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