Bei der Einfuhr von Maschinen aus China in die Schweiz muss der Exporteur nachweisen, dass die Ursprungsanforderungen des Freihandelsabkommens erfĂŒllt sind â der Kumulierungsnachweis dokumentiert dabei, dass Rohstoffe und Komponenten aus beiden LĂ€ndern oder begĂŒnstigten DrittlĂ€ndern stammen und der Wertschöpfungsanteil die Schwelle ĂŒberschreitet.
Quelle: https://www.seco.admin.ch/seco/en/home/faq/freihandelsabkommen.html
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