Bei der Berechnung von ZollprĂ€ferenzen fĂŒr Aluminiumwaren im China-Schweiz-FTA mĂŒssen Exporteure nachweisen, dass der Warenwert oder die Wertschöpfung minimale Schwellwerte erfĂŒllt, um ZollvergĂŒnstigungen zu beanspruchen.
Quelle: https://www.eda.admin.ch/eda/es/home/international-relations/foreign-trade/fta/china.html
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