Im Ablauf einer Bekleidungsausfuhr unter dem China-Schweiz-FTA muss der Exporteur vor Versand die PrĂ€ferenzberechnung durchfĂŒhren: Er prĂŒft, ob die Bekleidung oder ihre Komponenten (Stoff, Knöpfe, Futter) aus China, der Schweiz oder begĂŒnstigten DrittlĂ€ndern stammen und welcher Wertanteil lokal hinzugefĂŒgt wurde.
Quelle: https://www.eda.admin.ch/eda/en/home/foreign-policy/trade/fta/china.html
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