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CIP Gefahrenübergang

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Unter CIP geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware dem vom Verkäufer beauftragten ersten Frachtführer am benannten Ort übergeben wird. Der Verkäufer muss eine Transportversicherung abschließen (mindestens gemäß den ICE-Klauseln), während der Käufer die Kosten ab dem Moment des Risikotransfers trägt.
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