Im COMESA-Präferenzhandel müssen Importeure nachweisen, dass elektronische Produkte in einem der Mitgliedsländer der COMESA (Gemeinsamer Markt für Ost- und Südafrika) hergestellt oder hinreichend bearbeitet wurden, um von reduzierten Zollsätzen zu profitieren.
Quelle: https://www.comesa.int/
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