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DAP Kostenübergang

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Unter dem Incoterm DAP (Delivered at Place) gehen die Kosten bis zum benannten Bestimmungsort auf den Verkäufer über. Der Verkäufer trägt Export- und andere Kosten bis zur Ankunft am benannten Ort, einschließlich Display, Verpackung und Transport bis dahin. Ab dem benannten Ort gehen alle weiteren Kosten (z. B. Zölle, Importabgaben, Entladen, Steuern) auf den Käufer über.
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