DAP-Lieferverzug
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
DAP (Delivered At Place) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware bis zum benannten Ort der Empfängerbereitschaft liefert und alle Risiken und Kosten bis dahin trägt. Ein Lieferverzug im DAP-Fall liegt vor, wenn der Verkäufer die Bereitstellung der Ware am benannten Bestimmungsort zu dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist verzögert, wodurch der Käufer die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt erhält oder weitere Verzögerungen entstehen.
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