DAP Wartezeitkosten
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Wartezeitkosten gemäß DAP sind zusätzliche Gebühren, die durch Verzögerungen bei der Bereitstellung der Ware am benannten Ort entstehen, z. B. aufgrund von Wartezeiten des Frachtführers oder Verzögerungen beim Be- oder Entladen. Unter DAP trägt der Verkäufer die Kosten bis zum benannten Ort, während der Käufer nach Ankunft für Entladung und weitere Kosten verantwortlich ist; Wartezeitkosten entstehen typischerweise durch Verzögerungen außerhalb der normalen Lieferkette.