DAP Zollabgaben
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Unter der Incoterms-Regel DAP (Delivered at Place) gehen alle Kosten und Risiken bis zur Bereitstellung der Ware an dem benannten Ort auf den Verkäufer über, einschließlich Exportabfertigung. Die Einfuhrabfertigung, Zollabgaben und sonstige Importkosten gehen zu Lasten des Käufers; der Verkäufer übernimmt normalerweise nicht die Zollabgaben im Importfall.
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