Spediteure und Lagerbetreiber, die gefĂ€hrliche GĂŒter aufnehmen, sind verpflichtet, ausschliesslich designierte Gefahrgutlager zu nutzen â behördlich genehmigte Einrichtungen, die baulich und betrieblich auf die sichere Aufnahme von Gefahrstoffen ausgelegt sind.
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods
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