Textilhersteller und Konfektionsbetriebe, die innerhalb der EAC-Zollunion arbeiten, müssen bei der Beschaffung von Fasern, Garnen und Vorprodukten darauf achten, dass der Anteil aus Nicht-EAC-Quellen einen festgelegten Höchstwert nicht übersteigt.
Quelle: https://www.eac.int/
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