Ein Exporteur von Aluminiumwaren aus Kasachstan muss beim Versand in einen anderen EAC-Staat typischerweise einen Ursprungsnachweis (Form oder erklĂ€rung) ausstellen, der belegt, dass das Material und die Verarbeitung die Ursprungskriterien erfĂŒllen.
Quelle: https://www.eac.int
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