Um Spielwaren in der Eurasischen Wirtschaftsunion zolltechnisch zu bevorzugen, müssen Exporteure einen Ursprungsnachweis erbringen – dieser wird beim Zoll eingereicht und bescheinigt, dass das Erzeugnis in einem EAC-Mitgliedstaat (Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Armenien) hergestellt oder gemäss den Ursprungsregeln bearbeitet wurde.
Quelle: https://www.eurasiacommission.org/en
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