Um Spielwaren in der Eurasischen Wirtschaftsunion zolltechnisch zu bevorzugen, mĂŒssen Exporteure einen Ursprungsnachweis erbringen â dieser wird beim Zoll eingereicht und bescheinigt, dass das Erzeugnis in einem EAC-Mitgliedstaat (Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Armenien) hergestellt oder gemĂ€ss den Ursprungsregeln bearbeitet wurde.
Quelle: https://www.eurasiacommission.org/en
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