Im grenzĂŒberschreitenden Handel von Sportartikeln mit der Eurasischen Wirtschaftsunion tritt ein Ursprungsnachweis bei der zollamtlichen Abfertigung auf: Dieses Dokument attestiert, dass das Erzeugnis in einem EAC-Mitgliedstaat produziert oder nach den Ursprungsregeln weiterverarbeitet wurde, um den zollfreien oder preferenziellen Status zu sichern.
Quelle: https://www.eac.int/
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