Im Rahmen der ECOWAS-Präferenzregelung unterliegen Kfz-Teile einem Nichtveränderungsgrundsatz: Wer eine Komponente, die bereits in einem ECOWAS-Land hergestellt oder bearbeitet wurde, in einem anderen ECOWAS-Mitgliedstaat nachträglich modifiziert, riskiert, dass die Ware ihre Ursprungseigenschaft verliert und damit die Zollvergünstigung verfällt.
Quelle: https://www.ecowas.int
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