Spediteure und Exporteure, die Stahlwaren nach Kanada liefern, müssen im Rahmen des EFTA-Kanada-Freihandelsabkommens einen Ursprungsnachweis vorlegen, der die präferentielle Herkunft der Waren belegt.
Quelle: https://www.efta.int/efta-canada-free-trade-agreement
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