Im Zollverkehr unter dem EFTA-Kolumbien-Abkommen mĂŒssen Hersteller und Exporteure von Kfz-Teilen nachweisen, dass ein ausreichender Regionalwertanteil erreicht wurde, um ZollprĂ€ferenzen zu beanspruchen.
Quelle: https://www.efta.int/free-trade-agreements/colombia
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