GegenĂŒber nicht-prĂ€feriellen Lieferanten unterscheidet sich der Ursprungsnachweis fĂŒr GetrĂ€nke unter dem EFTAâChile Freihandelsabkommen dadurch, dass er nachweist, dass die Ware aus einem Vertragspartneistaat stammt und somit reduzierte oder entfallende ZollsĂ€tze geniessen darf.
Quelle: https://www.efta.int/
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