Ein Bekleidungsexporteur, der Zollvergünstigungen unter dem EFTA-Chile-Freihandelsabkommen beanspruchen möchte, muss nachweisen, dass ein bestimmter Mindestanteil des Produktionswerts im Präferenzgebiet entstanden ist – dieser Nachweis läuft über den sogenannten Wertschöpfungsanteil.
Quelle: https://www.efta.int/Free-Trade-Agreements/Chile
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