Automobilzulieferer und Hersteller müssen bei Lieferungen zwischen EFTA-Staaten und China nachweisen, dass Kfz-Teile und Komponenten die Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens erfüllen.
Quelle: https://www.efta.int/sites/default/files/documents/legal-texts/free-trade-agreements/china/fta-china.pdf
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