Das Ursprungsland ist das Land, in dem eine Ware vollstĂ€ndig gewonnen oder zuletzt wesentlich be- oder verarbeitet wurde â nicht etwa das Land, aus dem sie versandt wurde.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex), Art. 59-63; WCO / WTO Rules of Origin; Frachtportal-News «EU-Rat billigt Zollreform» (15.09.2026)
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