EFTA–China FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.efta.int/faq
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des EFTA–China Freihandelsabkommens besagt, dass elektronische Produkte, die im zuständigen Bereich verbracht werden, ihre tarifliche Einstufung beibehalten müssen, solange sie nicht verändert werden.
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