EFTA–Kanada FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.efta.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass Textilwaren, die im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen EFTA und Kanada gehandelt werden, in ihrem Ursprung unverändert bleiben müssen, um weiterhin von vorteilhaften Zolltarifen profitieren zu können.
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